Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Wendt Leder GmbH, Offenau 63e, 25335 Bokholt-Hanredder

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche Sie (nachfolgend „Kunde“ genannt) durch Ihre Bestellung anerkennen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Wendt Leder GmbH, Offenau 63e, 25335 Bokholt-Hanredder  (nachfolgend „Wendt Leder GmbH“ genannt).
1.2 Kunden können ausschließlich Unternehmer sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Soweit zwischen den Parteien bei Vertragsschluss die Geltung einzelner Klauseln der Incoterms® in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung vereinbart wird, gehen bei Widersprüchen zwischen den vereinbarten, und somit Vertragsinhalt gewordenen Klauseln der jeweils aktuellen Incoterms und den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Klauseln der Incoterms vor.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Wendt Leder GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag zwischen der Wendt Leder GmbH und dem Kunden kommt erst zustande, wenn die Wendt Leder GmbH den Auftrag des Kunden schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt hat, spätestens jedoch durch Versand der bestellten Ware an den Käufer. Gibt die Wendt Leder GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung des Käufers keine Annahmeerklärung ab bzw. versendet bei Unterbleiben einer solchen Erklärung die Ware nicht innerhalb dieser Frist, wurde das Angebot des Käufers nicht angenommen.   
2.2 Die von der Wendt Leder GmbH zu erbringende Lieferung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar und/oder nur mit nicht zumutbarem Aufwand zu beschaffen sein, ist die Wendt Leder GmbH  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Wendt Leder GmbH wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit in diesem Fall unverzüglich anzeigen und für die betroffene Ware etwaig erhaltene Zahlungen erstatten. Eine Verantwortlichkeit der Wendt Leder GmbH  für Vorsatz oder auch Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Wendt Leder GmbH nach Vertragsschluss Kenntnis vom objektiven Fehlen der Kreditwürdigkeit des Kunden erhält und die Zahlungsansprüche der Wendt Leder GmbH dadurch gefährdet sind.
2.3 Vertragssprache ist deutsch, es sei denn, es wird aufgrund der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart.

3. Lieferung / Abweichungen / Lieferung auf Abruf  
3.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Lieferung der Ware durch die Wendt Leder GmbH lediglich die einmalige Lieferung „ab Werk“.
3.2 Die Wendt Leder GmbH ist berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.3 Angaben der Wendt Leder GmbH zum Gegenstand der Leistung oder Lieferung (z.B. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine exakte Übereinstimmung voraussetzt und soweit nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart ist. Diese Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die ihre Ursache in den verwendeten Rohprodukten haben und/oder die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird und dies dem Kunden zumutbar ist.
3.4 Bei Lieferverträgen auf Abruf sind der Wendt Leder GmbH, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens sechs Wochen vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden.  

4. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Preise / Zahlung / Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte / Lieferkosten
5.1 Die von der Wendt Leder GmbH in Angeboten angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto¬preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, schließen die Preise Verpackung, Fracht, Porto, Zölle, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Wendt Leder GmbH  „ab Werk unverpackt“.
5.2 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten und -modalitäten, einschließlich etwaiger Vorkasse- oder Nachnahmeregelungen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
5.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche un-bestritten oder rechtskräftig festgestellt oder wenigstens entscheidungsreif sind. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
5.4 Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.

6. Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde die Ware nach Übergabe unverzüglich sorgfältig überprüft und der Wendt Leder GmbH  Mängel unverzüglich nach Übergabe, spätestens nach 7 Tagen, schriftlich mitteilt. Bei der Lieferung verborgene Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
6.2 Stehen dem Kunden Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist die Wendt Leder GmbH nach eigener Wahl zur für den Kunden kostenlosen Beseitigung des Mangels oder zur ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.
6.3 Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Wendt Leder GmbH die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vergütung zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Nachstehende Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.
6.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Wendt Leder GmbH  Änderungen an der Ware vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Sachmangel stehen und/oder eine Analyse des Sachmangels nicht wesentlich erschweren.
6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Dies gilt nicht für den Fall des Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB und/oder sofern der entsprechende Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder soweit die Wendt Leder GmbH besondere Garantien in Form einer (Hersteller-)Garantie übernommen hat.
6.6 Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, für die die Wendt Leder GmbH nach den Regelungen der nachfolgenden Ziffer 8 haftet.  

7. Eigentumsvorbehaltssicherung
7.1 Die Wendt Leder GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Wendt Leder GmbH  berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch die Wendt Leder GmbH  liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Wendt Leder GmbH ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte hat der Kunde die Wendt Leder GmbH  unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit  die Wendt Leder GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Wendt Leder GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Wendt Leder GmbH entstandenen Ausfall.
7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits mit dem jeweiligen Vertragsschluss an die Wendt Leder GmbH alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung der Wendt Leder GmbH  ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Wendt Leder GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Wendt Leder GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die Wendt Leder GmbH verlangen, dass der Kunde der Wendt Leder GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für die Wendt Leder GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, der Wendt Leder GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Wendt Leder GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
7.6 Wird die Ware mit anderen, der Wendt Leder GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Wendt Leder GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Wendt Leder GmbH  anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Wendt Leder GmbH .
7.7 Die Wendt Leder GmbH  verpflichtet sich, die der Wendt Leder GmbH  zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Wendt Leder GmbH .

8. Haftung
8.1 Die Wendt Leder GmbH haftet unbeschränkt für durch die Wendt Leder GmbH, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Für sonstige Schäden haftet die Wendt Leder GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der Wendt Leder GmbH ist ausgeschlossen.

9. Abruf- und Langfristverträge / Preisanpassung
Die Wendt Leder GmbH behält sich bei Abruf- und Langfristverträgen das Recht vor, bei steigenden Kosten (Produktionskosten, Personalkosten, Materialkosten) die vereinbarten Preise und/oder deren Struktur jederzeit durch schriftliche Anzeige mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende (Änderungsankündigungsfrist) zu ändern. Sollte die sich daraus ergebene Erhöhung des Preises mehr als 5 Prozent des bisherigen Preises innerhalb eines Vertragsjahres betragen, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende der Änderungsankündigungsfrist zu kündigen.

10. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
•    von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/ Explosion/ Überschwemmung,
•    Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Terroranschläge
•    über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter
 Arbeitskampf,
•    nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.


Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt und das Ende unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Wendt Leder GmbH nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn die Wendt Leder GmbH  in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
11.2 Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Wendt Leder GmbH ist.
11.3 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Wendt Leder GmbH.
11.4 Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.